Schweinerei !!! Änderung der AGB,s bei Banken
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Neueste Beiträge zuerst ]
Schweinerei !!! Änderung der AGB,s bei Banken
von lehrchen am 18.10.2009 20:28Samstag, 17. Oktober 2009
Änderungen der AGBs
Meldungen, dass Banken ihre AGBs geändert haben und diese möglichst unbemerkt bleiben sollten, trotzdem der Veröffentlichungspflicht nachgekommen wurde, liess die Wogen hochgehen. Vielfach wurde die Frage gestellt, können bzw. dürfen Banken das? Ja, sie dürfen! ... und wie weit dürfen sie gehen? Die Empfänger solch juridischer Schachtelformulierungen haben leider oft nicht die Lust, sich durch diese Texte zu lesen ...
Doch was Banken können, können wir auch! Deshalb sind Unternehmer, Selbständige und Freiberufler aufgerufen, ebenso zu handeln. Ändert eure AGBs und sendet sie möglichst unauffällig und genauso schwammig konstruiert, an eure Banken. Das heisst, nicht die AGBs im vollen Wortlaut, sondern ebenso wie Banken es tun, mit einem Link, wo man diese downloaden kann.
Mir wurde dieser Text durch einen persönlich bekannten Bankangestellten zugespielt ... eine Reaktion der Bank ist bis dato noch nicht erfolgt! Juridisch gesehen, würden diese Formulierungen ebenso rechtsgültig werden, wenn die Frist eines möglichen Einwandes binnen 14 Tagen nicht beansprucht wird!
Hier die Änderungsvorschläge als Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vertragsergänzungen - Kreditvertrag [eigenen Namen eintragen] und [Namen der Bank eintragen]
Datum: [einsetzen]
Folgende Punkte gelten als vereinbart, wenn sie von Seiten der ... [Name der Bank] (kurz Kreditgeber) nicht binnen der angegebenen Frist dagegen Einspruch erhoben wurde. Die Information über die Ergänzungen wurden per Email angekündigt und in schriftlicher Form an den Rechtsvertreter von [eigener Name], [Name des Rechtsanwaltes] übermittelt.
Die Änderungen erlangen nach Ablauf der Einspruchsfrist Rechtsgültigkeit. Im Falle widersprüchlicher Auslegungsmöglichkeiten diverser Vertragsteile, die von Seiten des Kreditgebers in diversen AGBs bzw, Vertragszusätzen vporliegen bzw. vorhanden sind, so verlieren diese (vom Kreditgeber) ihre Gültigkeit und an deren Stelle rücken die hier getroffenen Ergänzungen. Die Vertragsdetails verlieren nur insoweit die Gültigkeit, als die hier genannten Vertragsergänzungen diesen widersprechen.
VE 1: Dem Kreditgeber ist zu keiner Zeit möglich, das Kreditobligo des Kreditnehmers sowie die damit verbundenen Sicherheiten/Verpfändungen (Grundbucheintragung, Wertpapierdepots, Edelmetalldepots, u.a.) ohne schriftliche Einverständniserklärung des Kreditnehmers zu verkaufen bzw. an Dritte zu veräussern. Ebenso kann der Kreditgeber das aushaftende Obligo bzw. den Kreditvertrag vorzeitig, also vor Vertragsende nicht fällig stellen bzw. kündigen, sofern der Kreditnehmer laufend zumindest die zu zahlenden Zinszahlungen durchführt.
VE 2: Sollte der Kreditnehmer ein Geschäftsjahr mit einem Bilanzverlust abschliessen, so entfallen alle Zinszahlungen für das darauf folgende Jahr ersatzlos. Bereits erfolgte Zinszahlungen werden dahingehend umgebucht, dass das vorhandene Obligo (Kreditsumme) reduziert wird. Diese Zinszahlungen stellen somit Tilgungsraten dar. Für das darauf folgende Jahr werden wieder, bis zur Fertigstellung der Bilanz vorläufig Zinsen von der Bank berechnet.
VE 3: Eine Anpassung des Aufschlages auf den vereinbarten Zinssatz von Seiten des Kreditgebers im Falle einer Schlechterstellung der Bonität des Kreditnehmers ist nicht möglich, es sei denn der Aufschlag wird auch (Rückwirkend bis zum Jahr 2004), wenn es zu einer Schlechterstellung der Bonität des Kreditgebers (bzw. auch dessen übergeordneten Unternehmens) kommt, reduziert. Die Reduzierung müsste dem prozentuellen Ausmass der möglichen Erhöhung angeglichen werden.
VE 4: Zusätzliche und/oder zukünftige Liquiditätsaufschläge, insbesondere bei Ausnützung des Obligos in einer Fremdwährung, bzw. sonstige versteckte Aufschläge und Kosten von Seiten des Kreditgebers, abweichend von den getroffenen Vereinbarungen bei Unterzeichnung des Kreditvertrages, sind nicht möglich und werden vom Kreditnehmer ausdrücklich, automatisch und immer beinsprucht. Diese Beeinspruchung gilt auch dann, wenn diese, ab dem Erreichen der Gültigkeit dieser Ergänzungen, nicht unmittelbar und schriftlich erfolgen.
VE 5: Der Kreditnehmer beeinsprucht ebenso, ab dem Erreichen der Gültigkeit dieser Ergänzungen, immer und automatisch, alle weiteren Änderungen der AGB des Kreditgebers sowie sonstige Ergänzungen sofern diese nicht zum Vorteil des Kreditnehmers sind, bzw. einen reinen formellen Charakter aufweisen. Diese Beeinspruchungen gelten auch dann, wenn diese, nicht unmittelbar und schriftlich erfolgen.
VE 6: Dem Kreditnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, während der Laufzeit des Kredites/der Kredite, maximal im Ausmass von insgesamt 3 Jahren, die laufenden Tilgungen, ein- oder mehrmonatlich bzw. auch alle 3 Jahre an einem Stück, zu stunden und nur die Zinszahlungen, sofern das vorhergehende Geschäftsjahr positiv war, zu leisten. Nach Ablauf der Kreditlaufzeit wird entweder eine neue Vereinbarung (zB. Verlängerung der Kreditlaufzeit) vereinbart, bzw. das restliche Obligo getilgt.
VE 7: Der verrechenbare Höchstzinssatz des Kreditgebers an den Kreditnehmer wird mit 6,5% (+ Aufschlag) festgelegt. Dieser maximale Zinssatz kommt auch dann zur Berechnug, wenn der im Kreditvertrag hinterlegte Basiszinssatz höher ist.
VE 8: Sollte im Zuge einer hohen Inflation zu einer allgemeinen Schuldenaufwertung kommen, so gilt hiermit als vereinbart, dass beim Kreditnehmer diese Aufwertung nicht durchgeführt wird.
VE 9: Im Falle eines Ausgleiches oder einer Insolvenz des Kreditgebers werden alle Schulden des Kreditnehmers sofort und ersatzlos gestrichen. Eine Weiterveräusserung der Schulden sowie der hinterlegten Sicherheiten sind, wie im Punkt VE 1 festgehalten, nicht möglich.
Diesen Text in die AGB des Unternehmens einbinden und veröffentlichen. ZB. auf der Webseite des Unternehmens!
Muster für das Email an die Bank:
Sehr geehrter Geschäftspartner,
Eine gute Zusammenarbeit bedarf auch einer guten Vertragsgrundlage. Ich/wir haben diverse Änderungen in unseren AGB bzw. in laufenden Verträgen durchgeführt. Details hierzu können Sie auf unserer Homepage mit dem direkten Link [hier den Link und Dokumentennamen einfügen] bzw. bei Anfrage auch unter der Emailadresse [Emailadresse einfügen] in Erfahrung bringen.
Diese Information ergeht an alle relevanten Geschäftspartner, die wir auf Grund einer laufenden Geschäftsbeziehung davon in Kenntnis setzen möchten. Bitte diese Information ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten. Sollten uns innerhalb der nächsten 14 Tage keinerlei Einwände erreichen, so betrachten wir die Änderungen und Ergänzungen als akzeptiert und angenommen.
Diese Muster der geänderten AGBs kann und soll übernommen, verwendet und weitergegeben werden!