Zwangsdokumentation für Notärzte in Bayern !

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lehrchen

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Zwangsdokumentation für Notärzte in Bayern !

von lehrchen am 27.01.2010 14:05

STICHWORT: Gläserner Patient. / Unkontrollierte Verbreitung personenbezogener Daten ab 01.01. 2010 – Bitte weiterverteilen.


Betreff: Zwangsdokumentation für Notärzte in Bayern

Hallo,
eben im Internet gefunden:

Hallo zusammen,
ab dem 01.01.2010 müssen die Notärzte in Bayern zwangsweise jeden Einsatz elektronisch über das Portal der KVB dokumentieren.

Das Notarzteinsatzprotokoll enthält nicht nur alle personenbezogenen Daten die zur Abrechnung nötig sind, sondern auch die Vorgeschichte des Patienten (bekannte Vorerkrankungen wie z.B. Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, HIV-Erkrankungen, psychiatrische Erkrankungen etc)...



Bis jetzt wurden bei den Quartalsabrechnungen nur abrechnungsrelevante Daten in einem Abrechnungsprogramm des Arztes z.B. Med7,erfaßt und an die KVB in verschlüsselter Form (per Diskette) geschickt.



Ab dem 1.01.2010 sollen nun alle Patientendaten, nicht nur die abrechnungsrelevanten Daten des Patienten (Name, Wohnort, Kassennummer, Versicherungsnummer, Einsatztag und den ICD-Code) online erfasst werden.



Desweiteren, werden alle diese Daten dem Rettungsdienst Bayern (der mit der Quartalsabrechnung nun gar nichts zu tun hat) zum Zwecke der angeblichen Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt (fragt sich nur, was mit den sensiblen Patientendaten so alles passiert. Die Krankenkassen und Pharmafirmen freuen sich schon auf die Daten um den Patienten mit Werbung überfluten zu können). Der Patient hat nicht die Möglichkeit der Weitergabe der Daten zu widersprechen. Außerdem darf/soll der Patient nicht über die Vorratsdatenspeicherung beim Rettungsdienst Bayern informiert werden.



Um dieses Online-Abrechnungsprogramm nutzen zu können, muss JavaScript und Active Scripting aktiviert sein, was ein Sicherheitsproblem darstellt. Der Arzt muss die Sicherheit der Daten garantieren, aber hat nicht die Möglichkeit das Programm emDoc ohne JavaScript und Active Scripting zu verwenden.



Die Notärzte in Bayern, protestieren schon seit Wochen gegen den Zwang der elektronischen Dokumentation (siehe Anhang 1).



Nutzt der Notarzt ab 01.01.2010 nicht das Online-Abrechnungsprogramm emDoc, kann er die Einsätze auch nicht mehr abrechnen (d.h. der Arzt bekommt für seine Tätigkeit keinen einzigen Cent.



Heute wurde die Presse über dieses Abrechnungsprogramm informiert (siehe Anhang 2). Aber wie meistens bei den Informationen an die Presse wird nur die Hälfte der Wahrheit erzählt. Der Presse wird vorenthalten, dass dem Rettungsdienst Bayern Daten übermittelt werden, die eigentlich nur dem zu behandelnden Arzt bekannt sein dürfen.



Überall heißt es, der Schutz der Daten eines einzelnen Bürgers muss gewährleistet sein. Aber in dem Falle sieht man wieder, dass der Datenschutz mit Füssen getreten wird.





Nun hat der Patient nicht die Möglichkeit, der Weitergabe der Daten im akuten Notfall zu widersprechen, daher ist es nur möglich, zu erklären, daß man für den Notfall präventiv widerspricht.



Empfänger:



Herrn

Dr. med. Axel Munte

Vorsitzender des Vorstandes der KVB

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Eisenheimerstraße 39

80687 München



Nachrichtlich:



Herrn Staatsminister Joachim Hermann MDL

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Postfach

80524 München



Herrn Staatsminister Dr.Markus Söder

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Rosenkavalierplatz 2

81925 München



Herrn Landrat Hubert Hafner

Vorsitzender Rettungszweckverband

Donau-Iller

An der Kapuzinermauer 1

89312 Günzburg



Herrn Dr. J.W. Weidringer

Referatsleiter Fortbildung/QM

Bayerische Landesärztekammer

Mühlbauerstraße 16

81677 München



Wenn das jeder Bayer und jeder, der Bayern besucht, präventiv macht, werden die sich schnell etwas überlegen müssen. ;-)

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